Gemeinde Hohenaltheim

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

BayGibitR - Breitband Förderverfahren
Die Kommune Hohenaltheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Hohenaltheim hat am 27.10.2023 den Zuwendungsbescheid überreicht bekommen.

Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Hohenaltheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

https://hohenaltheim.de/wp-content/uploads/Hohenaltheim_Bekanntmachung-vorgesehene-Auswahlentscheidung-15.pdf

Förderschritt 4 – BayGibitR, interkommunales Auswahlverfahren, Bekanntmachung 

Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Es handelt sich um ein interkommunales Projekt folgender Gemeinden: Ederheim, Hohenaltheim

Nähere Informationen zum interkommunalen Auswahlverfahren erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Ederheim, welche als federführende Gemeinde tätig ist.

http://www.ederheim.de/html/breitbandausbau_baygibitr.html 

Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis

Die Gemeinde Hohenaltheim hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. 

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnis Markterkundung https://hohenaltheim.de/wp-content/uploads/Ergebnis-des-Markterkundungsverfahrens-der-Gemeinde-Hohenaltheim-13.09.2022.pdf

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Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung
Die Kommune Hohenaltheim veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 23.12.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Achtung !!! 

Fristverlängerung der Markterkundung bis 03.02.2022.


Dokumente:
Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)


Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Kommune Hohenaltheim für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte veröffentlicht.

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)

Bei Verwendung von mehr als 30 % an Adressen bei der Ausschreibung erfolgt die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung.

Markterkundung

Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR, zusätzliche Markterkundung 

Die Kommune Hohenaltheim wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt.

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 16.03.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:

https://hohenaltheim.de/wp-content/uploads/Hohenaltheim_Karte-Markterkundung_1.2_Beginn_20220203-2.pdf

https://hohenaltheim.de/wp-content/uploads/Hohenaltheim_Markterkundung-Bekanntmachung_2-35-1.pdf

https://hohenaltheim.de/wp-content/uploads/Hohenaltheim_Markterkundung_1.2_Beginn_20220203-1.xlsx

Hinweise – Breitbandzentrum Amberg:

f) Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer, sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.

  • Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von den Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de) heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie mit Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.
  • Textvorschlag zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde:
  • „Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung
  • bereitgestellt.“
  • Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.


Wichtige Dokumente


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